ACTA, das Urheberrecht, die EU und das Internet

adminKommentar, Politik Leave a Comment

Dieser Artikel wurde am 9. September 2012 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

ACTA - Full Text-Wordle

Der Kongress Daten.Netz.Politik 2012 hat gestern Mittag begonnen mit einer Podiumsdiskussion zum Kernthema der Veranstaltung: Wie beeinflusst das bestehende Urheberrecht den Umgang mit den Möglichkeiten des Internets, was kann oder sollte man tun, um geltendes Recht an den bestehenden digitalen Rahmen anzupassen, was ACTA damit zu tun gehabt hat und warum CETA ein genauso großes Problem darstellt.

Am Panel waren der Moderator Markus Stoff, MEP Eva Lichtenberger von den Grünen, der fraktionslose MEP Martin Ehrenhauser, leider nicht die MEP Evelyn Regner, die kurzfristig abgesagt hat, Marie Humeau von European Digital Rights und ein virtueller MEP Othmar Karas, dessen Videobotschaft als Antithese die Diskussion eröffnet hat.

Für Karas stellt die Idee hinter ACTA grundlegend kein Problem dar, dass ein Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen Waren aller Art vor Fälschungen schützen möge. Er sieht das Grundkonzept als sinnvoll, da durch Produktfälschungen erheblicher monetärer Schaden entsteht, wie auch das Vertrauen der Bevölkerung an der Echtheit der Waren schwindet. Ein starkes Urheberrecht stärkt die Wirtschaft, sagt Karas und sieht die Aufgabe der EU darin, Unternehmen und KundInnen zu schützen. ACTA hätte zu diesem Schutz einen Beitrag geleistet. Arbeitspläze werden dadurch geschaffen, dass das Urheberrecht stringent ist, sagt Karas. Das Scheitern der Vorlage sieht er als die Chance, das Urheberrecht besser zu gestalten und die individuellen Rechte, seien es jene natürlicher Personen oder Rechtspersonen, zu schützen. Eine neue Lösung soll hier angestrebt werden, die auch Transparenz verordnet.

Lichtenberger bringt ein wesentliches Argument gegen eine übergreifende rechtliche Lösung zur Produktpiraterie: fehlende Differenzierung. Kann ich physisches, materielles und geistiges Eigentum gleich behandeln? Kann ich die gefälschte Gucci-Tasche, das gefälschte Viagra und einen Download von The Pirate Bay in einen Topf werfen? ACTA war der Versuch einer solchen Gleichstellung, obwohl die potentiellen Auswirkungen für den Kunden oder die Wirtschaft erhebliche Unterschiede hätten, von marginal bis lebensbedrohend. Es sind drei paar Schuhe, deren Probleme unterschiedlich gelöst werden müssen, sagt Lichtenberger.

Ehrenhauser sieht ACTA diametral anders als den Garanten für Innovation und Wirtschaftsförderung, für den Karas das Abkommen gehalten hat. Jede zusätzliche Schutzmaßnahme des Status Quo verhindert, dass freies Wissen sein Werk verrichten kann: Innovation und Fortschritt zu fördern. Der Aufstand der Zivilgesellschaft gegen ACTA könnte für ihn Beginn einer Wende sein, hin zu weniger Schutz und mehr Freiheit. Aber nur, wenn die Proteste gegen weitere, ähnliche Abkommen nicht abreissen und die Zivilgesellschaft wachsam bleibt. Die Europäische Kommission möchte diese Wende noch nicht mitmachen, das sieht man an den Vertragsentwürfen zu CETA und den bilateralen Abkommen mit Südkorea, sagt Ehrenhauser. Die Gesellschaft kann durch freies Wissen und freie Information vorangebracht werden. Beispiele für den richtigen Weg im Urheberrecht für Ehrenhauser wären Regelungen wie eine Fair-Use-Klausel oder die Verkürzung von Werkschutzfristen. Er meint, dass die Abgeordneten es ohne die Proteste der Zivilbevölkerung es nicht geschafft hätten, ACTA zu stoppen.

Für Marie Humeau war ACTA bedeutend, weil die Proteste zum ersten Mal gezeigt haben, dass sich die EU-Bürger um die Wahrung ihrer Rechte sorgen und dafür bereit sind, auch auf die Straße zu gehen.

Und was bedeutet das alles für mich?

Das bestehende Urheberrecht schiebt einer Unzahl von Möglichkeiten des Digitalen einen Riegel vor. Was aber gebraucht wird, ist kein Riegel, sondern ein Retina-Scanner. Keine Regelung aus dem 19. Jahrhundert, sondern eine, die dem 21. Jahrhundert entspricht und auch für künftige Entwicklungen geeignet scheint, die das Digitale vervorbringen kann. Eine passgenaue Lösung, die eingeht auf die je individuellen Bedürfnisse am Schutz des eigenen digitalen oder analogen Werkes. Die totale Freiheit, das würde heißen die Nicht-Regelung, halte ich im rechtsstaatlichen Rahmen für keine Alternative. ACTA war der Anlassfall, der eine Grundsatzdiskussion zum Urheberrecht voranbringen kann, da ACTA in der Lage gewesen wäre, den Status Quo noch stärker zu zementieren. Dagegen wurde revoltiert.

Die medialen Strukturen des 19. und 20. Jahrhunderts, der Status Quo, bilden die Basis für die Ausformung der bestehender Rechtslage und der realwirtschaftlichen Implementation derselben in Form von Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern. Diese treffen auf radikal geänderte mediale Bedingungen, die evolutionär ihre eigenen Strukturen entwickelt und die nicht länger kompatibel sind mit dem analogen Bestand.

Im Panel wurden von mehren Seiten Fair-Use-Klausel, verkürzte Schutzfristen, eine generelle Urheberrechtsabgabe, und ähnliche Lösungen genannt. Alle davon sind geeignet, das Recht auf den richtigen Weg zu bringen.

Die ebenfalls diskutierten Problemfelder Internetsperren, privatisierte Zensur und Rechtsdurchsetzung wie Massenabmahnungen sind Blüten, die das bestehende System getrieben hat, um sich selbst vor dem Neuen zu schützen. Das wird auf Dauer nicht gelingen.

Noch was?

Eine Harmonisierung des Urheberrechts innerhalb der EU-27 wäre auch in meinen Augen höchste Eisenbahn, wie sie Marie Humeau gefordert hat; wie auch der (nicht nur) von Martin Ehrenhauser gewünschte Umbau des Brüssel’schen Institutionenapparats zu einem demokratisch legitimierten und transparenten. Die Vereinigten Staaten von Europa wären dann nicht mehr weit.

ACTA – Full Text Wordle PDF File

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert