Gebühren-Kippung

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Das GIS ist in Österreich nicht gerade die beliebteste Institution. Im Augenblick hat sich die Debatte über abzuführende Rundfunkgebühren für einen Computer mit Internetanschluss in Deutschland wieder verstärkt, wie Heise berichtet, da ein Richter des Verwaltungsgerichts Münster die Gebühren für private Nutzung eines Internet-PCs erstinstanzlich gekippt hat. Womit die Rechtslage nicht mehr ganz so klar scheint wie zuvor. In Österreich ist vor einiger Zeit bekannt geworden, dass das GIS inzwischen auch schon für Computer mit Internetanschluss Geld sehen will. Das hat sich ein Programmierer mit Herz nicht gefallen lassen, weshalb dieser versprochen hat, notfalls bis zum Höchstgericht seinen Fall durchjudizieren zu lassen. Die GIS selbst ist ja der Meinung, dass sie rechtens handelt, wie sie in ihren FAQs darlegt. Wer wirklich recht hat, bleibt vorerst noch Auslegungssache. Diskussionen zur Auslegung gibt es zur Genüge, unter anderem bei der PPÖ. Das Problem bleibt, dass man bis zu einem Rechtsentscheid noch ein wenig warten wird müssen und bis dahin nur hoffen kann, dass man keinen unangemeldeten, unerwünschten Besuch bekommt. (Nein, ich spreche nicht von den Zeugen Jehovas. Die sind aber ähnlich aufdringlich.) Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkempfangseinrichtungen sind.