Daten’Netz’Politik 2013

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Am Wochenende ist wieder Kongress: Daten’Netz’Politik 2013 (#DNP). Der Schwerpunkt liegt dieses Jahr beim Thema Urheberrecht. Eine Reihe an Vorträgen und Workshops dazu sind vor allem am Samstag gebündelt. vibe.at übernimmt in vielen Veranstaltungen die Leitung. Grundtenor des Kongresses bleibt aber der Datenschutz, dessen rechtliche Grundlage in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Angesicht des NSA-Spitzelskandals ein wenig höhnisch klingt: Artikel 8 Schutz personenbezogener Daten (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht. Dass hier ziemlich viel darunter fällt, ist durch die Klarheit der Formulierung einfach zu erkennen. Die Komplexität entsteht erst mit dem Versuch der Anwendung des geltenden Grundrechts in Realsituationen. Da happerts dann aber gründlich. Seit Monaten können wir das in den Medien hören und lesen. Edward Snowden ist es zu verdanken, das Grundmaterial für diese Diskussion zu liefern. Erschreckend ist, weil leichtfertig die Unterwanderung demokratischer Grundwerte durch gewählte VertreterInnen in Regierungsämtern hingenommen wird. Das beste Beispiel dafür ist die Reaktion der deutschen Regierung auf das Fakt, dass die NSA auch bundesdeutsche Staatsbürger bespitzelt. Man nimmt es zur Kenntnis. Dass der BND auf Geheimdienstebene mit der NSA über Datenlieferungen verhandeln kann, …